Kolleggebühr
Kolleggebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kolleggebühr | die Kolleggebühren |
Genitiv | der Kolleggebühr | der Kolleggebühren |
Dativ | der Kolleggebühr | den Kolleggebühren |
Akkusativ | die Kolleggebühr | die Kolleggebühren |
Worttrennung:
- Kol·leg·ge·bühr, Plural: Kol·leg·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [kɔˈleːkɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele: Kolleggebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gebühr, die für die Teilnahme an einem Kolleg zu entrichten ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Kolleg und Gebühr
Synonyme:
- [1] Vorlesungsgebühr
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Seminargebühr
Oberbegriffe:
- [1] Gebühr
Beispiele:
- [1] „Und da Albert Einstein zwar die Relativitätstheorie entdeckt hat, nicht aber die Theorie, wie man offenkundiger Unaufmerksamkeit begegnet, so beschloß er, während der Zeit, in der Lustreisen unternommen werden, nicht zu lesen und den Hörern die Kolleggebühr zurückzuerstatten.“[1]
- [1] „Mit Eingang der Kolleggebühr auf unten genanntem Konto ist Ihre Teilnahme dann garantiert.“[2]
- [1] „Die Kolleggebühr beträgt 940,00 DM (bei 6 – 8 Teilnehmern) bzw. 840,00 DM (bei 9 – 15 Teilnehmern).“[3]
- [1] „Die Kanzlei und die Fakultätsverwaltung achteten auf eine geordnete Dokumentation des Studienverlaufs, sammelten Kolleggebühren ein und bescheinigten Prüfungen.“[4]
Übersetzungen
[1] Gebühr, die für die Teilnahme an einem Kolleg zu entrichten ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]
Quellen:
- Egon Erwin Kisch: Professor Einstein stellt die Vorlesung ein. In: Aus dem Café Größenwahn. Klaus Wagenbach, Berlin 2013, ISBN 978-3-8031-1294-1, Seite 39-41, Zitat Seite 40. Datiert 1922.
- Internationales Schulungszentrum TSI Abgerufen am 1.2.14.
- IHK-Weiterbildungsangebote in Hall Abgerufen am 1.2.14.
- Universität Zürich: Ausstellung - Kanzlei Abgerufen am 1.2.14.
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