Konsensehe

Konsensehe (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Konsensehe

die Konsensehen

Genitiv der Konsensehe

der Konsensehen

Dativ der Konsensehe

den Konsensehen

Akkusativ die Konsensehe

die Konsensehen

Worttrennung:

Kon·sens·ehe, Plural: Kon·sens·ehen

Aussprache:

IPA: [kɔnˈzɛnsˌʔeːə]
Hörbeispiele:  Konsensehe (Info)

Bedeutungen:

[1] Kirchenrecht: Ehe, die unter Rückgriff auf das Römische Recht die Zustimmung beider Partner bei der Eheschließung erfordert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Konsens (von lateinisch: consensus) und Ehe

Oberbegriffe:

[1] Ehe

Beispiele:

[1] „Unbestreitbar hat der Wandel von der germanischen Ehe zur »Konsensehe«, die sich im 12. Jh. weitgehend durchsetzte, eine rechtliche Besserstellung der Frauen bewirkt.“[1]
[1] „Kehren wir nun zum Ausgangspunkt dieses Exkurses über die Konsensehe zurück: zum Problem der Rassenmischung in der Kolonialzeit.“[2]
[1] Die Anzahl illegitimer Geburten nahm in der Folge vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu, wobei sowohl im Hinblick auf die Verbreitung der Konsen[s]ehe als auch illegitimer Geburten zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bestanden.[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

Quellen:

  1. Berliner Institut für kritische Theorie: Das Argument, Band 28, Ausgabe 155, 1986 (Argument-Verlag GmbH), Seite 454
  2. Hans-Jürgen Prien: Die Geschichte des Christentums in Lateinamerika, Seite 87, 1978 (Vandenhoeck und Ruprecht), ISBN 9783525553572
  3. Uwe Schmidt: Familiensoziologie, Seite 60, 2009 (transcript Verlag) ISBN 9783899426717
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