Konsensehe
Konsensehe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Konsensehe
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die Konsensehen
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Genitiv | der Konsensehe
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der Konsensehen
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Dativ | der Konsensehe
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den Konsensehen
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Akkusativ | die Konsensehe
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die Konsensehen
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Worttrennung:
- Kon·sens·ehe, Plural: Kon·sens·ehen
Aussprache:
- IPA: [kɔnˈzɛnsˌʔeːə]
- Hörbeispiele:
Konsensehe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kirchenrecht: Ehe, die unter Rückgriff auf das Römische Recht die Zustimmung beider Partner bei der Eheschließung erfordert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Konsens (von lateinisch: consensus) und Ehe
Oberbegriffe:
- [1] Ehe
Beispiele:
- [1] „Unbestreitbar hat der Wandel von der germanischen Ehe zur »Konsensehe«, die sich im 12. Jh. weitgehend durchsetzte, eine rechtliche Besserstellung der Frauen bewirkt.“[1]
- [1] „Kehren wir nun zum Ausgangspunkt dieses Exkurses über die Konsensehe zurück: zum Problem der Rassenmischung in der Kolonialzeit.“[2]
- [1] Die Anzahl illegitimer Geburten nahm in der Folge vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu, wobei sowohl im Hinblick auf die Verbreitung der Konsen[s]ehe als auch illegitimer Geburten zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bestanden.[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Berliner Institut für kritische Theorie: Das Argument, Band 28, Ausgabe 155, 1986 (Argument-Verlag GmbH), Seite 454
- Hans-Jürgen Prien: Die Geschichte des Christentums in Lateinamerika, Seite 87, 1978 (Vandenhoeck und Ruprecht), ISBN 9783525553572
- Uwe Schmidt: Familiensoziologie, Seite 60, 2009 (transcript Verlag) ISBN 9783899426717
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