Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen (Deutsch)
    
    Substantiv, n
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Kurzzeitkennzeichen | die Kurzzeitkennzeichen | 
| Genitiv | des Kurzzeitkennzeichens | der Kurzzeitkennzeichen | 
| Dativ | dem Kurzzeitkennzeichen | den Kurzzeitkennzeichen | 
| Akkusativ | das Kurzzeitkennzeichen | die Kurzzeitkennzeichen | 
Worttrennung:
- Kurz·zeit·kenn·zei·chen, Plural: Kurz·zeit·kenn·zei·chen
Aussprache:
- IPA: [ˈkʊʁt͡st͡saɪ̯tˌkɛnt͡saɪ̯çn̩]
- Hörbeispiele: Kurzzeitkennzeichen (Info)
Bedeutungen:
- [1] für maximal fünf Tage geltendes Kfz-Kennzeichen, das insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten dient
Oberbegriffe:
- [1] Kfz-Kennzeichen
Beispiele:
- [1] „Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.“[1]
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kurzzeitkennzeichen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kurzzeitkennzeichen“
Quellen:
- § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 19. Januar 2014.
    This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.