Landeskennerin
Landeskennerin (Deutsch)
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Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Landeskennerin
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die Landeskennerinnen
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Genitiv | der Landeskennerin
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der Landeskennerinnen
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Dativ | der Landeskennerin
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den Landeskennerinnen
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Akkusativ | die Landeskennerin
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die Landeskennerinnen
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Worttrennung:
- Lan·des·ken·ne·rin, Plural: Lan·des·ken·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈlandəsˌkɛnəʁɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die mit den Verhältnissen in einem bestimmten Land vertraut ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der maskulinen Form Landeskenner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Landeskenner
Oberbegriffe:
- [1] Kennerin
Beispiele:
- [1] „Als gute Landeskennerin weisen die Autorin auch allerlei andere Details aus - der Hinweis etwa auf Selbsthilfeprojekte der Frauen oder auf Wiedereingliederungsmaßnahmen für ehemalige Kämpfer.“[1]
- [1] „‚Ich habe den Einsatz in Afghanistan immer unterstützt, gemeinsam mit meinen afghanischen Freunden, die sich nach Freiheit und Demokratie sehnen‘, sagt eine deutsche Landeskennerin, die anonym bleiben möchte.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landeskennerin“
Quellen:
- Friedrich Koethe: Durch Eritrea. In: Zeit Online. 28. Juni 1996, abgerufen am 23. Juli 2016.
- Analyse: Rückzug vor Aufrührern. In: Zeit Online. 24. Februar 2012, abgerufen am 23. Juli 2016.
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