Landreiter
Landreiter (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Landreiter
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die Landreiter
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Genitiv | des Landreiters
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der Landreiter
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Dativ | dem Landreiter
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den Landreitern
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Akkusativ | den Landreiter
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die Landreiter
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Worttrennung:
- Land·rei·ter, Plural: Land·rei·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈlantˌʁaɪ̯tɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] historisch: dem Landesherren unterstehender, berittener Beamter mit Aufsichtsfunktionen und zur Zustellung von amtlichen Bekanntmachungen
Beispiele:
- [1] „Nur bei dem Landreiter war das Dienstverhältnis wohl meist lebenslänglich und übertrug sich auch noch auf den Sohn, ohne daß ein Anspruch darauf bestand.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Landreiter“
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Landreiter“
- [1] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Landreiter“ (Wörterbuchnetz), „Landreiter“ (Zeno.org)
- [1] Deutsches Rechtswörterbuch „Landreiter“
Quellen:
- Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956, Seite 141.
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