Landreiter

Landreiter (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Landreiter

die Landreiter

Genitiv des Landreiters

der Landreiter

Dativ dem Landreiter

den Landreitern

Akkusativ den Landreiter

die Landreiter

Worttrennung:

Land·rei·ter, Plural: Land·rei·ter

Aussprache:

IPA: [ˈlantˌʁaɪ̯tɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] historisch: dem Landesherren unterstehender, berittener Beamter mit Aufsichtsfunktionen und zur Zustellung von amtlichen Bekanntmachungen

Beispiele:

[1] „Nur bei dem Landreiter war das Dienstverhältnis wohl meist lebenslänglich und übertrug sich auch noch auf den Sohn, ohne daß ein Anspruch darauf bestand.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Landreiter
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Landreiter
[1] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Landreiter“ (Wörterbuchnetz), „Landreiter“ (Zeno.org)
[1] Deutsches Rechtswörterbuch „Landreiter

Quellen:

  1. Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956, Seite 141.
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