Langtextleistungsverzeichnis
Langtextleistungsverzeichnis (Deutsch)
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Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Langtextleistungsverzeichnis
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die Langtextleistungsverzeichnisse
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Genitiv | des Langtextleistungsverzeichnisses
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der Langtextleistungsverzeichnisse
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Dativ | dem Langtextleistungsverzeichnis dem Langtextleistungsverzeichnisse
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den Langtextleistungsverzeichnissen
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Akkusativ | das Langtextleistungsverzeichnis
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die Langtextleistungsverzeichnisse
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Worttrennung:
- Lang·text·leis·tungs·ver·zeich·nis, Plural: Lang·text·leis·tungs·ver·zeich·nis·se
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] ausführliche, listenmäßige Beschreibung von Lieferungen und Leistungen als Kalkulationsgrundlage und Vertragsgrundlage; ausführliches Vertragsangebot
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Langtext und Leistungsverzeichnis
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Langleistungsverzeichnis
Gegenwörter:
Kurzformen:
- [1] Langtext-LV
Beispiele:
- [1] „Handelt es sich dabei um ein Kurzleistungsverzeichnis, in dem Textergänzungen nicht vorgesehen sind, kann der öffentliche Auftraggeber den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbst gefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.“[1]
- [1] Ob unter dem Begriff des Leistungsverzeichnisses in den Bewerbungsbedingungen das Langtextleistungsverzeichnis zu verstehen ist, ist nicht entscheidungserheblich.[2]
- [1] Die Beklagte schloss das Angebot mit der Begründung von der Wertung aus, das eingereichte Kurztextleistungsverzeichnis enthalte entgegen den Vorgaben in Klausel 3.2 Abs. 3 nicht die im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen, also die Angaben zum Material und dessen Herkunft.[3]
- [1] Der öffentliche Auftraggeber könne in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.[4]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Entscheidung des BGH - das Sprichwort "Ein Mann - ein Wort" gilt auch für die Vergabestelle(PDF; 413KB) www.it-recht-kanzlei.de, abgerufen am 29. April 2015
- Ausschreibung mit Kurztextleistungsverzeichnis. Abgerufen am 16. Juni 2015.
- Parkhaussanierung Leitsatzentscheidung. Abgerufen am 16. Juni 2015.
- VERGABEUNTERLAGEN MIT KURZTEXTLEISTUNGSVERZEICHNIS. Abgerufen am 16. Juni 2015.
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