Legist
Legist (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Legist | die Legisten |
Genitiv | des Legisten | der Legisten |
Dativ | dem Legisten | den Legisten |
Akkusativ | den Legisten | die Legisten |
Worttrennung:
- Le·gist, Plural: Le·gis·ten
Aussprache:
- IPA: [leˈɡɪst]
- Hörbeispiele: Legist (Info)
- Reime: -ɪst
Bedeutungen:
- [1] Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt
Oberbegriffe:
- [1] Jurist
Weibliche Namensvarianten:
- Legistin
Beispiele:
- [1] „Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind.“[1]
- [1] „Ziel dieses Leitfadens ist es demgemäß der Legistin bzw. dem Legisten das nötige Gespür dafür zu geben, ob die facettenreichen Anforderungen der IKT durch den zu erstellenden bzw. vorliegenden Entwurf erfüllt sind, oder aber ob Anpassungsbedarf besteht.“[2]
Übersetzungen
[1] Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Legist (Berufsbezeichnung)“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Legist“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Legist“
- [1] Duden online „Legist“
Quellen:
- Deutscher Wikipedia-Artikel „Legist (Berufsbezeichnung)“ (Stabilversion)
- Überprüfung legistischer Vorhaben auf Auswirkungen in Bezug auf die IKT – Leitfaden für Legistinnen und Legisten, abgerufen am 19. Dezember 2015
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