Lehramtsprüfung
Lehramtsprüfung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Lehramtsprüfung | die Lehramtsprüfungen |
Genitiv | der Lehramtsprüfung | der Lehramtsprüfungen |
Dativ | der Lehramtsprüfung | den Lehramtsprüfungen |
Akkusativ | die Lehramtsprüfung | die Lehramtsprüfungen |
Worttrennung:
- Lehr·amts·prü·fung , Plural: Lehr·amts·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈleːɐ̯ʔamt͡sˌpʁyːfʊŋ]
- Hörbeispiele: Lehramtsprüfung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Einstellungsvoraussetzung für Unterrichtende in Form einer Wissens- bzw. Kompetenzabfrage
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Lehramt und Prüfung mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Staatsexamen
Beispiele:
- [1] „Landesvertragslehrpersonen an Berufsschulen ist für die Ausbildung zum Zwecke der Ablegung der Lehramtsprüfung für Berufsschulen auf ihr Ansuchen ein Sonderurlaub bis zu einem Jahr zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine solche Ausbildung gegeben sind und wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.“[1]
- [1] „Die Erste Lehramtsprüfung ist eine Einstellungsprüfung im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes und Hochschulabschlussprüfung.“[2]
Wortbildungen:
- Lehramtsprüfungskandidat, Lehramtsprüfungsordnung
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Lehramtsprüfung“ (Weiterleitung ohne Erwähnung im Zielartikel)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lehramtsprüfung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Lehramtsprüfung“
Quellen:
- Österreichisches Landesvertragslehrpersonengesetz, §30., abgerufen am 19. März 2017
- Bayerische Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen vom 13. März 2008, § 1 (2)
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