Leibgeding

Leibgeding (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Leibgeding die Leibgedinge
Genitiv des Leibgedings der Leibgedinge
Dativ dem Leibgeding den Leibgedingen
Akkusativ das Leibgeding die Leibgedinge

Worttrennung:

Leib·ge·ding, Plural: Leib·ge·din·ge

Aussprache:

IPA: [ˈlaɪ̯pɡəˌdɪŋ]
Hörbeispiele:  Leibgeding (Info)

Grammatische Merkmale:

Beispiele:

[1] „(1) Ist ein Leibgeding für Ehegatten vereinbart, so kann, wenn der eine Ehegatte stirbt, der andere Ehegatte das volle Leibgeding mit Ausnahme der Leistungen verlangen, die unmittelbar für den besonderen Bedarf des verstorbenen Ehegatten bestimmt waren. (2) In anderen Fällen eines für mehrere Berechtigte vereinbarten Leibgedings wird der Verpflichtete durch den Tod eines der Berechtigten zu dem Kopfteil des Verstorbenen von seiner Verpflichtung frei, soweit die geschuldeten Leistungen zum Zweck des Gebrauchs oder Verbrauchs unter den Berechtigten geteilt werden mußten.“[1]
[1] „Nach Art. 18 AGBGB sind diese in einem Leibgeding zusammengefassten Versorgungsleistungen (Wohnrecht, Recht auf Wart und Pflege, Handreichungen, Zubereitung der tägl. Kost, Taschengeld etc.) in eine Geldrente nach billigem Ermessen umzuwandeln, wenn der Übergeber das Grundstück auf Dauer verlassen muss (z. B. durch notwendige dauernde Heimunterbringung).“[2]
[1] „Wird in einem Altenteilsvertrag (Vermögensübertragung gegen Leibgeding, also z.B. Gewährung von Wohnung, Wart und Pflege durch den Übernehmer) eine Regelung getroffen, die für den Fall der Heimunterbringung des Übergebers die Pflichten des Übernehmers gezielt zum Nachteil des Sozialhilferträgers ausschließt, ist das sittenwidrig.“[3]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Leibgedinge.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Leibgeding
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Leibgeding

Quellen:

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