Leibgeding
Leibgeding (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Leibgeding | die Leibgedinge |
Genitiv | des Leibgedings | der Leibgedinge |
Dativ | dem Leibgeding | den Leibgedingen |
Akkusativ | das Leibgeding | die Leibgedinge |
Worttrennung:
- Leib·ge·ding, Plural: Leib·ge·din·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈlaɪ̯pɡəˌdɪŋ]
- Hörbeispiele: Leibgeding (Info)
Grammatische Merkmale:
- Nebenform für Leibgedinge
Beispiele:
- [1] „(1) Ist ein Leibgeding für Ehegatten vereinbart, so kann, wenn der eine Ehegatte stirbt, der andere Ehegatte das volle Leibgeding mit Ausnahme der Leistungen verlangen, die unmittelbar für den besonderen Bedarf des verstorbenen Ehegatten bestimmt waren. (2) In anderen Fällen eines für mehrere Berechtigte vereinbarten Leibgedings wird der Verpflichtete durch den Tod eines der Berechtigten zu dem Kopfteil des Verstorbenen von seiner Verpflichtung frei, soweit die geschuldeten Leistungen zum Zweck des Gebrauchs oder Verbrauchs unter den Berechtigten geteilt werden mußten.“[1]
- [1] „Nach Art. 18 AGBGB sind diese in einem Leibgeding zusammengefassten Versorgungsleistungen (Wohnrecht, Recht auf Wart und Pflege, Handreichungen, Zubereitung der tägl. Kost, Taschengeld etc.) in eine Geldrente nach billigem Ermessen umzuwandeln, wenn der Übergeber das Grundstück auf Dauer verlassen muss (z. B. durch notwendige dauernde Heimunterbringung).“[2]
- [1] „Wird in einem Altenteilsvertrag (Vermögensübertragung gegen Leibgeding, also z.B. Gewährung von Wohnung, Wart und Pflege durch den Übernehmer) eine Regelung getroffen, die für den Fall der Heimunterbringung des Übergebers die Pflichten des Übernehmers gezielt zum Nachteil des Sozialhilferträgers ausschließt, ist das sittenwidrig.“[3]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Leibgedinge“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Leibgeding“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Leibgeding“
Quellen:
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze, Art. 22, abgerufen am 30. März 2016
- Bezirk Oberfranken, Sozialhilfe für Senioren, abgerufen am 30. März 2016
- Landgericht Coburg, 26. Oktober 2007 - Pressemitteilung 346/07
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