Lenkberechtigung

Lenkberechtigung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Lenkberechtigung die Lenkberechtigungen
Genitiv der Lenkberechtigung der Lenkberechtigungen
Dativ der Lenkberechtigung den Lenkberechtigungen
Akkusativ die Lenkberechtigung die Lenkberechtigungen

Worttrennung:

Lenk·be·rech·ti·gung, Plural: Lenk·be·rech·ti·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈlɛŋkbəˌʁɛçtɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:  Lenkberechtigung (Info)

Bedeutungen:

[1] vom österreichischen Staat erteilte Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs lenken und dem Substantiv Berechtigung

Synonyme:

[1] Deutschland: Fahrerlaubnis, Schweiz: Fahrberechtigung

Beispiele:

[1] „Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt.“[1]
[1] „Die häufigsten Gründe für den Verlust der Lenkberechtigung waren Alkohol am Steuer, gefolgt von Geschwindigkeitsübertretungen, Verkehrsgefährdung und das Fahren ohne Lenkberechtigung für die entsprechende Klasse.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Führerschein
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)

Quellen:

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