Mühewaltung
Mühewaltung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Mühewaltung | die Mühewaltungen |
Genitiv | der Mühewaltung | der Mühewaltungen |
Dativ | der Mühewaltung | den Mühewaltungen |
Akkusativ | die Mühewaltung | die Mühewaltungen |
Worttrennung:
- Mü·he·wal·tung, Plural: Mü·he·wal·tun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈmyːəˌvaltʊŋ]
- Hörbeispiele: Mühewaltung (Info)
Bedeutungen:
- [1] aufgewendete Arbeit
Beispiele:
- [1] „Gemäß § 35 Abs. 2 GebAG hat der Sachverständige Anspruch auf eine weitere Gebühr für Mühewaltung, wenn der Sachverständige das schriftlich erstattete Gutachten in der Verhandlung ergänzt oder er darüber wesentliche Aufklärungen oder Erläuterungen gibt; …“[1]
- [1] „Es war eine gelungene, gut vorbereitete Veranstaltung, und man kann allen dafür Verantwortlichen nur auf das Herzlichste für deren Mühewaltung danken.“[2]
- [1] „Geschuldet werden die Dienste, also die Mühewaltung des Arbeitnehmers, nicht aber die Herstellung des Akkordarbeitsstückes, zu der die Dienste führen soll.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] für die Mühewaltung danken
Übersetzungen
[1] aufgewendete Arbeit
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Mühewaltung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mühewaltung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Mühewaltung“
- [1] Duden online „Mühewaltung“
Quellen:
- Beschluss des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Jänner 2015
- Alpenverein Jahreshauptversammlung 2013 in Dornbirn, abgerufen am 31. Dezember 2015
- Walter Kaskel: Der Akkordlohn. Springer, 2013, Seite 176 (Zitiert nach Google Books).
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