Münzwardein
Münzwardein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Münzwardein | die Münzwardeine |
Genitiv | des Münzwardeines des Münzwardeins |
der Münzwardeine |
Dativ | dem Münzwardein dem Münzwardeine |
den Münzwardeinen |
Akkusativ | den Münzwardein | die Münzwardeine |
Alternative Schreibweisen:
- Münz-Wardein
Worttrennung:
- Münz·war·dein
Aussprache:
- IPA: [ˈmʏnt͡svaʁˌdaɪ̯n]
- Hörbeispiele: Münzwardein (Info)
Bedeutungen:
- [1] (früher) ein Beamter an einer Münzstätte, der die Münzherstellung, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Gehalt und Wert der verschiedenen Münzsorten beaufsichtigt und überprüft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Münze und Wardein
Oberbegriffe:
- [1] Wardein
Beispiele:
- [1] Den eigentlichen Münzwardein gibt es heute nicht mehr.
- [1] „Als Medailleur verdient Herr Theodor Stockmar, herzogl. Münzwardein, genannt zu werden.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
- [1] General-Münzwardein
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Münzwardein“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Münzwardein“
- [1] Duden online „Münzwardein“
Quellen:
- Friedrich Albert Klebe: Gotha und die umliegende Gegend. Ettinger 1796, Seite 247.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Münzverein
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