Musikgeschäft
Musikgeschäft (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Musikgeschäft | die Musikgeschäfte |
Genitiv | des Musikgeschäfts | der Musikgeschäfte |
Dativ | dem Musikgeschäft | den Musikgeschäften |
Akkusativ | das Musikgeschäft | die Musikgeschäfte |
Worttrennung:
- Mu·sik·ge·schäft, Plural: Mu·sik·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA: [muˈziːkɡəˌʃɛft], österreichisch: [muˈzɪkɡəˌʃɛft]
- Hörbeispiele: Musikgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- [1] Laden, in dem Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger verkauft werden
- [2] ohne Plural: Gesamtheit der auf dem Musikmarkt betriebenen wirtschaftlichen Aktivitäten
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Musikalienhandlung, Musikladen
Oberbegriffe:
- [1] Fachgeschäft
Beispiele:
- [1] In einem kleinen Musikgeschäft in Berlin konnte er günstig eine gebrauchte Posaune erstehen.
- [2] Wer im Musikgeschäft groß rauskommen will, braucht nicht nur Talent, sondern auch viel Glück und Durchhaltevermögen.
Übersetzungen
[1] Laden, in dem Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger verkauft werden
|
[2]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Wikipedia-Artikel „Musikgeschäft“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Musikgeschäft“
- [1, 2] Duden online „Musikgeschäft“
- [1, 2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Musikgeschäft“ auf wissen.de
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