Nachgebühr

Nachgebühr (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Nachgebühr die Nachgebühren
Genitiv der Nachgebühr der Nachgebühren
Dativ der Nachgebühr den Nachgebühren
Akkusativ die Nachgebühr die Nachgebühren

Worttrennung:

Nach·ge·bühr, Plural: Nach·ge·büh·ren

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxɡəˌbyːɐ̯]
Hörbeispiele:  Nachgebühr (Info)

Bedeutungen:

[1] Postwesen: Gebühr, die vom Empfänger gezahlt werden muss, wenn Postgut nicht ausreichend frankiert wurde

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Gebühr

Synonyme:

[1] Nachentgelt, Nachporto, Strafporto

Beispiele:

[1] „Wurden diese Sendungen per Eilboten befördert, so waren sie mit einer Nachgebühr von 40 Pf zu belegen und diese beim Empfänger zu erheben.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Nachgebühr
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachgebühr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNachgebühr
[1] The Free Dictionary „Nachgebühr
[1] Duden online „Nachgebühr
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachgebühr“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Nachgebühr
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nachgebühr

Quellen:

  1. Reinhard Krüger: 1941: Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Deutschen Reich. In: philatelie. Nummer 480, Juni 2017, Seite 26-29, Zitat Seite 29.
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