Notenschutz
Notenschutz (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Notenschutz | — |
Genitiv | des Notenschutzes | — |
Dativ | dem Notenschutz | — |
Akkusativ | den Notenschutz | — |
Worttrennung:
- No·ten·schutz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːtn̩ˌʃʊt͡s]
- Hörbeispiele: Notenschutz (Info)
Bedeutungen:
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] „Notenschutz wird ausschließlich bei den in den Abs. 2 bis 7 genannten Beeinträchtigungen und Formen und nur unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 52 Abs. 5 Satz 2 bis 4 BayEUG gewährt.“[2]
- [1] „Viele Eltern fordern Notenschutz für Kinder mit Legasthenie und Rechenschwäche.“[3]
- [1] „Allerdings gibt es auch beim Notenschutz keine bundesweit einheitliche Regelung.“[4]
- [1] „Die Unterscheidung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist eine schulrechtliche Entscheidung, die ebenfalls kein Mediziner, sondern die Schule vornimmt.“[5]
- [1] „Gebe es keine klaren Vorgaben, müssten Schulleiter und Lehrer Eltern gegenüber sich dauernd rechtfertigen, warum ein Kind Notenschutz bekomme und ein anderes nicht.“[6]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Notenschutz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Notenschutz“
Quellen:
- Deutscher Wikipedia-Artikel „Lese- und Rechtschreibstörung“ (Stabilversion)
- Bayerische Schulordnung , § 34 Notenschutz
- Susanne Klein: "Mei, du kannst ja nicht mal rechnen". In: sueddeutsche.de. 6. August 2017, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 1. Februar 2018).
- Volker Ebel, Gabriele Heßmann: Lese-Rechtschreib-Schwäche. Gräfe Und Unzer, 2006, Seite 78 (Zitiert nach Google Books).
- Thomas Böhm: "Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo" - Was Lehrer dürfen. MVG, 2017 (Zitiert nach Google Books).
- Gisela Rauch: Bayern ändert Notenschutz für Legastheniker. In: Main-Post. 24. April 2016
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