Oberstaatsanwalt

Oberstaatsanwalt (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Oberstaatsanwalt die Oberstaatsanwälte
Genitiv des Oberstaatsanwalts
des Oberstaatsanwaltes
der Oberstaatsanwälte
Dativ dem Oberstaatsanwalt den Oberstaatsanwälten
Akkusativ den Oberstaatsanwalt die Oberstaatsanwälte

Worttrennung:

Ober·staats·an·walt, Plural: Ober·staats·an·wäl·te

Aussprache:

IPA: [oːbɐˈʃtaːt͡sʔanˌvalt]
Hörbeispiele:  Oberstaatsanwalt (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: beförderter Staatsanwalt, der Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft oder Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft ist

Abkürzungen:

[1] OStA

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem/Adjektiv ober- und dem Substantiv Staatsanwalt

Weibliche Wortformen:

[1] Oberstaatsanwältin

Oberbegriffe:

[1] Staatsanwalt

Unterbegriffe:

[1] Leitender Oberstaatsanwalt

Beispiele:

[1] „Mit der Ankündigung seines Rücktritts hat Sachsen-Anhalts Chef-Ermittler gegen Kinderpornografie, Oberstaatsanwalt Vogt, Bewegung in die Debatte um die Reform und die Personalausstattung der Polizei gebracht.“[1]
[1] „Nach Angaben vom Oberstaatsanwalt Bieniossek sollen Mitarbeiter der Handykette Garantieleistungen höher als erlaubt abgerechnet haben.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Oberstaatsanwalt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberstaatsanwalt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOberstaatsanwalt
[1] The Free Dictionary „Oberstaatsanwalt
[1] Duden online „Oberstaatsanwalt
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Oberstaatsanwalt

Quellen:

  1. mdr.de: „Hövelmann sagt mehr Personal zu“, 4. September 2009
  2. Edgar S. Hasse: „Betrugsverdacht: Razzia in Handy-Shops im Norden“, 27. März 2003
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