Passbehörde
Passbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Passbehörde | die Passbehörden |
Genitiv | der Passbehörde | der Passbehörden |
Dativ | der Passbehörde | den Passbehörden |
Akkusativ | die Passbehörde | die Passbehörden |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Pass·be·hör·de, Plural: Pass·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈpasbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Passbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, bei der man einen Pass beantragen kann
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Pass und Behörde
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „Auf dem Ausweis sind der Name des Passinhabers und der seines Vaters verzeichnet sowie sämtliche bisherige Arbeitgeber und das Territorium, in dem er sich mit Erlaubnis der Passbehörde aufhalten darf, um nach einer Anstellung zu suchen.“[1]
Übersetzungen
[1] Behörde, bei der man einen Pass beantragen kann
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Passbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Passbehörde“
Quellen:
- Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014, Seite 116-125, Zitat Seite 123.
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