Passinhaber
Passinhaber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Passinhaber | die Passinhaber |
Genitiv | des Passinhabers | der Passinhaber |
Dativ | dem Passinhaber | den Passinhabern |
Akkusativ | den Passinhaber | die Passinhaber |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Pass·in·ha·ber, Plural: Pass·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈpasʔɪnˌhaːbɐ]
- Hörbeispiele: Passinhaber (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, für die ein Pass ausgestellt wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Pass und Inhaber
Synonyme:
- [1] Passträger
Weibliche Wortformen:
- [1] Passinhaberin
Oberbegriffe:
- [1] Inhaber
Beispiele:
- [1] „Auf dem Ausweis sind der Name des Passinhabers und der seines Vaters verzeichnet sowie sämtliche bisherige Arbeitgeber und das Territorium, in dem er sich mit Erlaubnis der Passbehörde aufhalten darf, um nach einer Anstellung zu suchen.“[1]
Übersetzungen
[1] Person, für die ein Pass ausgestellt wurde
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Passinhaber“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Passinhaber“
Quellen:
- Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014, Seite 116-125, Zitat Seite 123.
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