Polizeisprecher

Polizeisprecher (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Polizeisprecher

die Polizeisprecher

Genitiv des Polizeisprechers

der Polizeisprecher

Dativ dem Polizeisprecher

den Polizeisprechern

Akkusativ den Polizeisprecher

die Polizeisprecher

Worttrennung:

Po·li·zei·spre·cher, Plural: Po·li·zei·spre·cher

Aussprache:

IPA: [poliˈt͡saɪ̯ˌʃpʁɛçɐ], [pɔlɪˈt͡saɪ̯ˌʃpʁɛçɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Person, die stellvertretend für die Polizei spricht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Sprecher

Weibliche Wortformen:

[1] Polizeisprecherin

Beispiele:

[1] „Der Polizeisprecher rechnete nicht damit, dass gegen die Mutter wegen Verdachts auf Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt wird, weil der Spielplatz vom Wohnhaus nicht weit entfernt sei.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeisprecher
[1] canoo.net „Polizeisprecher
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPolizeisprecher
[1] The Free Dictionary „Polizeisprecher

Quellen:

  1. Fünfjährige ertrinkt – Bruder vermisst. In: FOCUS Online. 19. Februar 2012, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 26. Februar 2012).
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