Preisobergrenze

Preisobergrenze (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Preisobergrenze die Preisobergrenzen
Genitiv der Preisobergrenze der Preisobergrenzen
Dativ der Preisobergrenze den Preisobergrenzen
Akkusativ die Preisobergrenze die Preisobergrenzen

Worttrennung:

Preis·ober·gren·ze, Plural: Preis·ober·gren·zen

Aussprache:

IPA: [pʁaɪ̯sˈʔoːbɐˌɡʁɛnt͡sə], [ˈpʁaɪ̯sʔoːbɐˌɡʁɛnt͡sə]
Hörbeispiele:  Preisobergrenze (Info),  Preisobergrenze (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: oberste Preisgrenze (die jemand beim Fremdbezug einer Ware oder Dienstleistung nicht überschreiten darf, kann oder will)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Preis und Obergrenze

Synonyme:

[1] Höchstpreis

Gegenwörter:

[1] Preisuntergrenze

Oberbegriffe:

[1] Obergrenze

Beispiele:

[1] «[…] Wie die amerikanische Finanzministerin […] bei ihrem Besuch in Kanada erklärte, verhandeln die USA und verbündete Staaten konkret über eine Preisobergrenze für Erdöl. Damit sollen die Einnahmen Moskaus aus Ölexporten gesenkt und zugleich die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs für andere Länder abgeschwächt werden.»[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Preisobergrenze
[1] Gabler Wirtschaftslexikon: „Preisobergrenze
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Preisobergrenze
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Preisobergrenze
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPreisobergrenze

Quellen:

  1. Thomas Schürpf: Die USA verhandeln mit Verbündeten über eine Preisobergrenze für Erdöl. In: NZZOnline. 21. Juni 2022, ISSN 0376-6829 (Schweizerhochdeutsch, URL, abgerufen am 22. Juni 2022).
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