Privatfahrt
Privatfahrt (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Privatfahrt
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die Privatfahrten
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Genitiv | der Privatfahrt
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der Privatfahrten
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Dativ | der Privatfahrt
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den Privatfahrten
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Akkusativ | die Privatfahrt
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die Privatfahrten
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Worttrennung:
- Pri·vat·fahrt, Plural: Pri·vat·fahr·ten
Aussprache:
- IPA: [pʁiˈvaːtˌfaːɐ̯t]
- Hörbeispiele:
Privatfahrt (Info)
Bedeutungen:
- [1] Fahrt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Fahrt
Gegenwörter:
- [1] Privatflug
Oberbegriffe:
- [1] Fahrt
Beispiele:
- [1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.“[1]
- [1] „Das Reichsverkehrsministerium erlässt für das Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. April des Jahres ein Verbot für Privatfahrten mit Personenkraftwagen.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatfahrt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Privatfahrt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Privatfahrt“
Quellen:
- Bundesfinanzhof - Fortsetzung – Weitere Fragen der Richter. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 13. März 2015).
- wissen.de – was geschah am „9. Februar 1942“
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