Racheschach
Racheschach (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Racheschach | die Racheschachs |
Genitiv | des Racheschachs | der Racheschachs |
Dativ | dem Racheschach | den Racheschachs |
Akkusativ | das Racheschach | die Racheschachs |
Worttrennung:
- Ra·che·schach, Plural: Ra·che·schachs
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaxəˌʃax]
- Hörbeispiele: Racheschach (Info)
Bedeutungen:
- [1] Schach: ein Schachgebot, das zwar den Gegner zu einer Reaktion zwingt, die eigene (schlechte) Stellung an sich aber nicht positiv verändert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rache und Schach
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „[…] Weiß kann lediglich noch ein Racheschach geben.“[1]
- [1] „Spätestens nach einem lächerlichen Racheschach mit der Dame auf f6 muß doch Weiß (am Zug) aufgeben, oder?“[2]
- [1] „Das sind bloße Racheschachs, nach deren Absolvierung Schwarz ebensogut aufgeben könnte.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ein Racheschach geben
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Otto Borik (Herausgeber): Meyers Schachlexikon. Meyers Lexikonverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, ISBN 3-411-08811-7 „Racheschach“, Seite 218.
Quellen:
- Wolfgang Uhlmann: Ein Leben lang Französisch. Französische Verteidigung – richtig gespielt. 1. Auflage. Joachim Beyer Verlag, Hollfeld 2004, ISBN 3-88805-271-8, Seite 163.
- Schach-Story. Jenseits von Gut und Böse. In: Berliner Zeitung Online. 23. August 1997, ISSN 0947-174X (URL, abgerufen am 1. Juni 2013).
- Martin Beheim-Schwarzbach: Knaurs Schachbuch. Neue verbesserte Auflage. Droemersche Verlagsanstalt, München 1953, Seite 101.
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