Rechtsanspruch
Rechtsanspruch (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Rechtsanspruch | die Rechtsansprüche |
Genitiv | des Rechtsanspruchs des Rechtsanspruches |
der Rechtsansprüche |
Dativ | dem Rechtsanspruch | den Rechtsansprüchen |
Akkusativ | den Rechtsanspruch | die Rechtsansprüche |
Worttrennung:
- Rechts·an·spruch, Plural: Rechts·an·sprü·che
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʔanˌʃpʁʊx]
- Hörbeispiele: Rechtsanspruch (Info)
Bedeutungen:
- [1] gesetzlich gewährter Anspruch
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Anspruch mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Anspruch
Beispiele:
- [1] „Wegen des ab August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sehen die Kommunen eine Klagewelle auf sich zurollen: Eltern könnten bei einem fehlenden Betreuungsplatz für ihre zwei- und dreijährigen Kinder dem Verdienstausfall geltend machen, wenn sie sich selbst um ihre Kinder kümmern müssen.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsanspruch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanspruch“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsanspruch“
- [1] The Free Dictionary „Rechtsanspruch“
Quellen:
- Hartz-IV-Bezieher sollen Kita-Betreuer werden. In: Welt Online. 3. Juni 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 4. Juni 2012).
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