Rechtsanwältin
Rechtsanwältin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Rechtsanwältin
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die Rechtsanwältinnen
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Genitiv | der Rechtsanwältin
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der Rechtsanwältinnen
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Dativ | der Rechtsanwältin
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den Rechtsanwältinnen
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Akkusativ | die Rechtsanwältin
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die Rechtsanwältinnen
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Worttrennung:
- Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʔanˌvɛltɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Abkürzungen:
- [1] RA
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Rechtsanwalt
Oberbegriffe:
- [1] Juristin
Beispiele:
- [1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanwältin“
- [*] canoo.net „Rechtsanwältin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsanwältin“
- [1] Duden online „Rechtsanwältin“ mit Verweis auf Duden online „Rechtsanwalt“
Quellen:
- Geheimnis verraten: Anwältin verurteilt. In: Merkur.de. 23. Februar 2017, abgerufen am 9. September 2018.
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