Rechtsanwältin
Rechtsanwältin (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular 
 | Plural 
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|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsanwältin 
 | die Rechtsanwältinnen 
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| Genitiv | der Rechtsanwältin 
 | der Rechtsanwältinnen 
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| Dativ | der Rechtsanwältin 
 | den Rechtsanwältinnen 
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| Akkusativ | die Rechtsanwältin 
 | die Rechtsanwältinnen 
 | 
Worttrennung:
- Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʔanˌvɛltɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Abkürzungen:
- [1] RA
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Rechtsanwalt
Oberbegriffe:
- [1] Juristin
Beispiele:
- [1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“[1]
Übersetzungen
    
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanwältin“
- [*] canoo.net „Rechtsanwältin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsanwältin“
- [1] Duden online „Rechtsanwältin“ mit Verweis auf Duden online „Rechtsanwalt“
Quellen:
- Geheimnis verraten: Anwältin verurteilt. In: Merkur.de. 23. Februar 2017, abgerufen am 9. September 2018.
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