Rechtsbehelf
Rechtsbehelf (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Rechtsbehelf | die Rechtsbehelfe |
Genitiv | des Rechtsbehelfs des Rechtsbehelfes |
der Rechtsbehelfe |
Dativ | dem Rechtsbehelf | den Rechtsbehelfen |
Akkusativ | den Rechtsbehelf | die Rechtsbehelfe |
Worttrennung:
- Rechts·be·helf, Plural: Rechts·be·hel·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌhɛlf]
- Hörbeispiele: Rechtsbehelf (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: „in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird“[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Recht und Behelf mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Behelf
Beispiele:
- [1] „Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.“[2]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelf“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbehelf“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbehelf“
- [1] Duden online „Rechtsbehelf“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsbehelf“
- [1] wissen.de – Lexikon „Rechtsbehelf“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsbehelf“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelf“ (Stabilversion)
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948. Abgerufen am 2. Dezember 2021.
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