Rechtsbewusstsein
Rechtsbewusstsein (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Rechtsbewusstsein | — |
Genitiv | des Rechtsbewusstseins | — |
Dativ | dem Rechtsbewusstsein | — |
Akkusativ | das Rechtsbewusstsein | — |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Rechts·be·wusst·sein, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌvʊstzaɪ̯n]
- Hörbeispiele: Rechtsbewusstsein (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bewusstsein darüber, was Recht und Unrecht ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Bewusstsein mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Wohin eine Gesellschaft gerät, der solche Bindungen fehlen, das erleben wir allenthalben: Brutalität und Korruption breiten sich aus, weil das Rechtsbewusstsein immer mehr schwindet.“[1]
Übersetzungen
[1] Bewusstsein darüber, was Recht und Unrecht ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsbewusstsein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbewusstsein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbewusstsein“
- [1] Duden online „Rechtsbewusstsein“
Quellen:
- Marion Graefin Doenhoff: Normen und Regeln. In: Zeit Online. 14. März 2002, abgerufen am 2. August 2017.
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