Rechtsbewusstsein

Rechtsbewusstsein (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rechtsbewusstsein
Genitiv des Rechtsbewusstseins
Dativ dem Rechtsbewusstsein
Akkusativ das Rechtsbewusstsein

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Rechtsbewußtsein

Worttrennung:

Rechts·be·wusst·sein, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌvʊstzaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Rechtsbewusstsein (Info)

Bedeutungen:

[1] Bewusstsein darüber, was Recht und Unrecht ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Bewusstsein mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Wohin eine Gesellschaft gerät, der solche Bindungen fehlen, das erleben wir allenthalben: Brutalität und Korruption breiten sich aus, weil das Rechtsbewusstsein immer mehr schwindet.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsbewusstsein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbewusstsein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbewusstsein
[1] Duden online „Rechtsbewusstsein

Quellen:

  1. Marion Graefin Doenhoff: Normen und Regeln. In: Zeit Online. 14. März 2002, abgerufen am 2. August 2017.
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