Rechtsexperte

Rechtsexperte (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Rechtsexperte

die Rechtsexperten

Genitiv des Rechtsexperten

der Rechtsexperten

Dativ dem Rechtsexperten

den Rechtsexperten

Akkusativ den Rechtsexperten

die Rechtsexperten

Worttrennung:

Rechts·ex·per·te, Plural: Rechts·ex·per·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʔɛksˌpɛʁtə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] jemand mit umfangreichen Kenntnissen hinsichtlich rechtlicher Fragen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Experte sowie dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Rechtsexpertin

Oberbegriffe:

[1] Experte

Unterbegriffe:

[1] Strafrechtsexperte

Beispiele:

[1] „Nach Auffassung von Rechtsexperten werden durch eine Leichenschändung das Pietätsgefühl der Angehörigen und das über den Tod hinaus bestehende Persönlichkeitsrecht verletzt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsexperte
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsexperte
[1] Duden online „Rechtsexperte
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsexperte
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsexperte

Quellen:

  1. Stichwort: Leichenschändung. In: Deutsche Welle. 27. Oktober 2006 (URL, abgerufen am 14. Juni 2020).
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