Rechtsfahrgebot
Rechtsfahrgebot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Rechtsfahrgebot | die Rechtsfahrgebote |
Genitiv | des Rechtsfahrgebots des Rechtsfahrgebotes |
der Rechtsfahrgebote |
Dativ | dem Rechtsfahrgebot dem Rechtsfahrgebote |
den Rechtsfahrgeboten |
Akkusativ | das Rechtsfahrgebot | die Rechtsfahrgebote |
Worttrennung:
- Rechts·fahr·ge·bot, Plural: Rechts·fahr·ge·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sfaːɐ̯ɡəˌboːt]
- Hörbeispiele: Rechtsfahrgebot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Anweisung im Straßenverkehr unter bestimmten Gesichtspunkten den rechten Fahrstreifen nutzen zu müssen
Beispiele:
- [1] Bitte halten sie das Rechtsfahrgebot ein.
- [1] Die Rechtsfahrgebote der einzelnen Länder unterscheiden sich.
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfahrgebot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfahrgebot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsfahrgebot“
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