Rechtsfahrgebot

Rechtsfahrgebot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rechtsfahrgebot die Rechtsfahrgebote
Genitiv des Rechtsfahrgebots
des Rechtsfahrgebotes
der Rechtsfahrgebote
Dativ dem Rechtsfahrgebot
dem Rechtsfahrgebote
den Rechtsfahrgeboten
Akkusativ das Rechtsfahrgebot die Rechtsfahrgebote

Worttrennung:

Rechts·fahr·ge·bot, Plural: Rechts·fahr·ge·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sfaːɐ̯ɡəˌboːt]
Hörbeispiele:  Rechtsfahrgebot (Info)

Bedeutungen:

[1] Anweisung im Straßenverkehr unter bestimmten Gesichtspunkten den rechten Fahrstreifen nutzen zu müssen

Beispiele:

[1] Bitte halten sie das Rechtsfahrgebot ein.
[1] Die Rechtsfahrgebote der einzelnen Länder unterscheiden sich.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfahrgebot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfahrgebot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsfahrgebot
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