Rechtsfehler

Rechtsfehler (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtsfehler die Rechtsfehler
Genitiv des Rechtsfehlers der Rechtsfehler
Dativ dem Rechtsfehler den Rechtsfehlern
Akkusativ den Rechtsfehler die Rechtsfehler

Worttrennung:

Rechts·feh·ler, Plural: Rechts·feh·ler

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfeːlɐ]
Hörbeispiele:  Rechtsfehler (Info)

Bedeutungen:

[1] Fehler, der gegen geltendes Recht verstößt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und Fehler mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Fehler

Beispiele:

[1] „Bei richtiger Belehrung kann der Kunde den Vertrag nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt widerrufen. Rechtsfehler haben dagegen zur Folge, dass die Frist nicht anläuft und Verträge grundsätzlich rückabgewickelt werden können.“[1]
[1] „Die Todesurteile gegen B. waren wegen Rechtsfehlern zweimal aufgehoben worden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsfehler
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfehler
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsfehler
[1] Duden online „Rechtsfehler
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsfehler
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsfehler

Quellen:

  1. Britta Kollenbroich/Deutsche Presse-Agentur: Widerrufsbelehrung für Kredite: Verbraucherschützer verlieren vor Gericht. In: Spiegel Online. 23. Februar 2016, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. Dezember 2016).
  2. Ansgar Siemens/AP: Todesstrafe in den USA: Florida richtet dreifachen Frauenmörder hin. In: Spiegel Online. 8. Januar 2016, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. Dezember 2016).
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