Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsstaatlichkeit
Genitiv der Rechtsstaatlichkeit
Dativ der Rechtsstaatlichkeit
Akkusativ die Rechtsstaatlichkeit

Worttrennung:

Rechts·staat·lich·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
Hörbeispiele:  Rechtsstaatlichkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf

Herkunft:

Derivation des Adjektivs rechtsstaatlich mit dem Suffix -keit

Beispiele:

[1] „Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“[1]
[1] „Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“[2]

Wortbildungen:

Rechtsstaatlichkeitsverfahren

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaatlichkeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaatlichkeit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsstaatlichkeit
[1] Duden online „Rechtsstaatlichkeit

Quellen:

  1. Georg Mascolo: Ich war doch ein Niemand. In: Der Spiegel, 42/2004, 11. Oktober 2004. Abgerufen am 26. September 2012.
  2. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 58 f.
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