Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatlichkeit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechtsstaatlichkeit | — |
Genitiv | der Rechtsstaatlichkeit | — |
Dativ | der Rechtsstaatlichkeit | — |
Akkusativ | die Rechtsstaatlichkeit | — |
Worttrennung:
- Rechts·staat·lich·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Rechtsstaatlichkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf
Herkunft:
- Derivation des Adjektivs rechtsstaatlich mit dem Suffix -keit
Beispiele:
- [1] „Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“[1]
- [1] „Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“[2]
Wortbildungen:
- Rechtsstaatlichkeitsverfahren
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Duden online „Rechtsstaatlichkeit“
Quellen:
- Georg Mascolo: Ich war doch ein Niemand. In: Der Spiegel, 42/2004, 11. Oktober 2004. Abgerufen am 26. September 2012.
- Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 58 f.
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