Rechtsstudium

Rechtsstudium (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rechtsstudium die Rechtsstudien
Genitiv des Rechtsstudiums der Rechtsstudien
Dativ dem Rechtsstudium den Rechtsstudien
Akkusativ das Rechtsstudium die Rechtsstudien

Worttrennung:

Rechts·stu·di·um, Plural: Rechts·stu·di·en

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌʃtuːdi̯ʊm]
Hörbeispiele:  Rechtsstudium (Info)

Bedeutungen:

[1] Studium des Rechts/der Rechtswissenschaft

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Studium sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Jurastudium

Oberbegriffe:

[1] Studium

Beispiele:

[1] „Sooft ich wieder nach Padua kam, um mein Rechtsstudium zu beenden, wohnte ich bei ihm; aber jedesmal kränkte es mich, wenn ich Bettina mit dem Strolch sah, der sie heiraten sollte und für den sie mir nicht geschaffen zu sein schien.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsstudium
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstudium
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsstudium
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsstudium

Quellen:

  1. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band 1. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 135 f.
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