Reichsacht

Reichsacht (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Reichsacht
Genitiv der Reichsacht
Dativ der Reichsacht
Akkusativ die Reichsacht

Worttrennung:

Reichs·acht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌʔaxt]
Hörbeispiele:  Reichsacht (Info)

Bedeutungen:

[1] historisch: vom König oder Kaiser verhängte Strafe, die dem Schuldigen die Rechtsfähigkeit entzog und die für das ganze Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation galt

Beispiele:

[1] Wegen Ketzerei verhängte der Kaiser die Reichsacht über Martin Luther.
[1] „Der Welfe wurde vor den Reichstag zitiert, unter Reichsacht gestellt und verlor die Herzogtümer Sachsen und Bayern.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Reichsacht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsacht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichsacht
[1] Duden online „Reichsacht

Quellen:

  1. Franz Metzger: Mission Impossible. In: G/Geschichte. Nummer 3/2017, ISSN 1617-9412, Seite 33.
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