Reisgericht

Reisgericht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Reisgericht

die Reisgerichte

Genitiv des Reisgerichts
des Reisgerichtes

der Reisgerichte

Dativ dem Reisgericht
dem Reisgerichte

den Reisgerichten

Akkusativ das Reisgericht

die Reisgerichte

Worttrennung:

Reis·ge·richt, Plural: Reis·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯sɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:
Reime: -aɪ̯sɡəʁɪçt

Bedeutungen:

[1] zubereitete Speise, die als (Haupt-)Zutat Reis enthält

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reis und Gericht

Oberbegriffe:

[1] Gericht, Lebensmittel

Unterbegriffe:

[1] Jambalaya, Milchreis, Nasigoreng/Nasi-goreng, Paella, Pilaw/Pilau, Reisfleisch, Risi-Bisi/Risibisi, Risi-Pisi/Risipisi, Risotto, Sushi

Beispiele:

[1] Das Reisgericht Risotto hat sich aus Norditalien nach ganz Europa verbreitet.
[1] „In Valencia selbst kann man eine Paella essen mit Huhn und Kaninchen, mit Hummer und Chorizoschaum, mit Muscheln und Langustinen – je nach den Launen des Kochs. Hauptsache, der lokale Rundkornreis bildet die Basis (Senia, Bomba). Der Rest unterscheidet sich wenig von einem italienischen Risotto, nur dass das spanische Reisgericht unbedingt in einer flachen Pfanne gekocht wird. Unerlässlich ist ebenfalls der Safran.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reisgericht
[1] canoo.net „Reisgericht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonReisgericht

Quellen:

  1. Wolfram Siebeck: SIEBECK: Das Geheimnis der Reispfanne. ZEIT ONLINE, 12. Juli 2007, archiviert vom Original am 12. Juli 2007 abgerufen am 26. Januar 2012 (HTML, Deutsch).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Reichsgericht
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