Reisgericht
Reisgericht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Reisgericht
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die Reisgerichte
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Genitiv | des Reisgerichts des Reisgerichtes
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der Reisgerichte
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Dativ | dem Reisgericht dem Reisgerichte
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den Reisgerichten
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Akkusativ | das Reisgericht
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die Reisgerichte
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Worttrennung:
- Reis·ge·richt, Plural: Reis·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯sɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aɪ̯sɡəʁɪçt
Bedeutungen:
- [1] zubereitete Speise, die als (Haupt-)Zutat Reis enthält
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reis und Gericht
Oberbegriffe:
- [1] Gericht, Lebensmittel
Unterbegriffe:
- [1] Jambalaya, Milchreis, Nasigoreng/Nasi-goreng, Paella, Pilaw/Pilau, Reisfleisch, Risi-Bisi/Risibisi, Risi-Pisi/Risipisi, Risotto, Sushi
Beispiele:
- [1] Das Reisgericht Risotto hat sich aus Norditalien nach ganz Europa verbreitet.
- [1] „In Valencia selbst kann man eine Paella essen mit Huhn und Kaninchen, mit Hummer und Chorizoschaum, mit Muscheln und Langustinen – je nach den Launen des Kochs. Hauptsache, der lokale Rundkornreis bildet die Basis (Senia, Bomba). Der Rest unterscheidet sich wenig von einem italienischen Risotto, nur dass das spanische Reisgericht unbedingt in einer flachen Pfanne gekocht wird. Unerlässlich ist ebenfalls der Safran.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reisgericht“
- [1] canoo.net „Reisgericht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Reisgericht“
Quellen:
- Wolfram Siebeck: SIEBECK: Das Geheimnis der Reispfanne. ZEIT ONLINE, 12. Juli 2007, archiviert vom Original am 12. Juli 2007 abgerufen am 26. Januar 2012 (HTML, Deutsch).
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Reichsgericht
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