Rheder

Rheder (Deutsch)

Rheder ist eine alte Schreibweise von Reeder. Sie ist gemäß den Beschlüssen der Orthographischen Konferenz von 1901 nicht mehr korrekt. Alle Informationen befinden sich im Eintrag Reeder. Ergänzungen sollen bitte nur dort vorgenommen werden.

Beispiele:

[1] Ein Reisender oder Schiffsmann, welcher ohne Vorwissen des Schiffers, ingleichen ein Schiffer, welcher ohne Vorwissen des Rheders Gegenstände an Bord nimmt, welche das Schiff oder die Ladung gefährden, indem sie die Beschlagnahme oder Einziehung des Schiffes oder der Ladung veranlassen können, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.[1]

Quellen:

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