Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular 
 | Plural 
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|---|---|---|
| Nominativ | der Rotlichtverstoß 
 | die Rotlichtverstöße 
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| Genitiv | des Rotlichtverstoßes 
 | der Rotlichtverstöße 
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| Dativ | dem Rotlichtverstoß dem Rotlichtverstoße 
 | den Rotlichtverstößen 
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| Akkusativ | den Rotlichtverstoß 
 | die Rotlichtverstöße 
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Rotlichtverstoss
Worttrennung:
- Rot·licht·ver·stoß, Plural: Rot·licht·ver·stö·ße
Aussprache:
- IPA: [ˈʁoːtlɪçtfɛɐ̯ˌʃtoːs]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Gesetzesverstoß, der begangen wird, wenn man eine rote Ampel überfährt oder übergeht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rotlicht und Verstoß
Oberbegriffe:
- [1] Verstoß
Beispiele:
- [1] Der schwere Unfall auf der Kreuzung resultierte aus einem Rotlichtverstoß.
- [1] „Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die auf rot geschaltete Ampel überfahren wird, nachdem sie weniger als eine Sekunde Rot geleuchtet hat.“[1]
- [1] „Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Passanten – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.“[2]
Übersetzungen
    
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rotlichtverstoß“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Rotlichtverstoß“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rotlichtverstoß“
Quellen:
- anwalt.de: Der Rotlichtverstoß und seine Folgen. 8. Oktober 2012, abgerufen am 25. Mai 2016.
- bussgeld-info.de: Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß. Abgerufen am 25. Mai 2016.
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