Rotsiegelbeschluss
Rotsiegelbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Rotsiegelbeschluss
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die Rotsiegelbeschlüsse
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Genitiv | des Rotsiegelbeschlusses
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der Rotsiegelbeschlüsse
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Dativ | dem Rotsiegelbeschluss dem Rotsiegelbeschlusse
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den Rotsiegelbeschlüssen
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Akkusativ | den Rotsiegelbeschluss
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die Rotsiegelbeschlüsse
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Rot·sie·gel·be·schluss, Plural: Rot·sie·gel·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Beschluss unter Anbringung des besonderen Gerichtssiegels gemäß § 68 Abs 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz in Österreich[1]
Beispiele:
- [1] „Ein sogenannter »Rotsiegelbeschluss« sei nicht Voraussetzung dafür, dass über die von Todes wegen erworbenen Spareinlagen verfügt werden könne.“[2][3]
- [1] „Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen vorgesehene Banksperre hat in der Praxis sogar dazu geführt, bei jeder Auszahlung einen so genannten »Rotsiegelbeschluss« zu verlangen, also einen mit dem besonderen Siegel nach § 68 Abs. 2 Geo. versehenen Beschluss.“[4]
- [1] „Zugleich stellte Heimo L. den Antrag, das Abhandlungsgericht möge mit sogenanntem Rotsiegelbeschluß erkennen, daß der Versicherer die Versicherungssumme an Heimo L. auszuzahlen berechtigt und verpflichtet sei.“[5]
- [1] „Daß die angesprochenen Banken die Guthaben nach Erhalt des Rotsiegelbeschlusses an den im Beschluß als Erben Bezeichneten ausfolgen werden, unterliegt keinem Zweifel.“[6]
- [1] „Heute reicht allerdings eine Ausfertigung des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses zur Überwindung einer Sperre aus (§ 179 AußStrG); ein ‚Rotsiegelbeschluss‘ ist nicht mehr erforderlich.“[7]
Übersetzungen
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Quellen:
- Erkenntnis des österreichischen OGH vom 27. April 2001
- Erkenntnis des österreichischen OGH vom 25. Oktober 2002 im Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramts
- Erkenntnis des österreichischen OGH vom 25. Oktober 2002 in der RDB Rechstdatenbank
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00224/fnameorig_008727.html
- Entscheidung des österreichischen OGH vom 9. Juli 1969
- Entscheidung des österreichischen OGH vom 13. April 1999 in der RDB Rechstdatenbank
- Michael Kucharski: Austriazismen im Erb- und Familienrecht. Universität Wien, August 2009, Seite 174, abgerufen am 23. März 2016.
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