Sachaufwandsträger
Sachaufwandsträger (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Sachaufwandsträger | die Sachaufwandsträger | 
| Genitiv | des Sachaufwandsträgers | der Sachaufwandsträger | 
| Dativ | dem Sachaufwandsträger | den Sachaufwandsträgern | 
| Akkusativ | den Sachaufwandsträger | die Sachaufwandsträger | 
Nebenformen:
- Sachaufwandträger
Worttrennung:
- Sach·auf·wands·trä·ger, Plural: Sach·auf·wands·trä·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈzaxʔaʊ̯fvant͡sˌtʁɛːɡɐ]
- Hörbeispiele: Sachaufwandsträger (Info)
Bedeutungen:
- [1] für die Bezahlung der Nichtpersonalkosten zuständige Institution (vor allem an deutschen Schulen)
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Sachaufwand und Träger
Beispiele:
- [1] „Staatliche Schulen: Personalaufwandsträger sind im Allgemeinen die Länder oder die einzelnen Bezirksregierungen, Sachaufwandsträger sind die Kommunen.“[1]
- [1] „Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.“[2]
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sachaufwand“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Sachaufwand“ (Stabilversion)
- Amtlicher Schulanzeiger Regierungsbezirk Unterfranken, abgerufen am 19. Dezember 2015
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