Scherbengericht
Scherbengericht (Deutsch)
    
    Substantiv, n
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Scherbengericht | die Scherbengerichte | 
| Genitiv | des Scherbengerichtes des Scherbengerichts | der Scherbengerichte | 
| Dativ | dem Scherbengericht dem Scherbengerichte | den Scherbengerichten | 
| Akkusativ | das Scherbengericht | die Scherbengerichte | 
Worttrennung:
- Scher·ben·ge·richt, Plural: Scher·ben·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃɛʁbn̩ɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele: Scherbengericht (Info), Scherbengericht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verfahren im alten Griechenland, das es erlaubte, über einen Mehrheitsbeschluss ohne Angaben von Gründen einflussreiche Personen für die Dauer von zehn Jahren zu verbannen.
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Scherbe, Fugenelement -n und Gericht, da die Abstimmungsberechtigten ihr Urteil auf Tonscherben schrieben, die später ausgezählt wurden
Synonyme:
- [1] Ostrakismos, Ostrazismus
Beispiele:
- [1] Wenn ich ein Scherbengericht über ihn veranstalten würde, dann würde ich so hart mit ihm ins Gericht gehen, dass er nicht mehr wüsste, wo vorne und wo hinten ist.
Übersetzungen
    
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Scherbengericht“
- [1] Duden online „Scherbengericht“
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