Schifffahrtsabgabe
Schifffahrtsabgabe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
|
Plural
| |
---|---|---|
Nominativ | die Schifffahrtsabgabe
|
die Schifffahrtsabgaben
|
Genitiv | der Schifffahrtsabgabe
|
der Schifffahrtsabgaben
|
Dativ | der Schifffahrtsabgabe
|
den Schifffahrtsabgaben
|
Akkusativ | die Schifffahrtsabgabe
|
die Schifffahrtsabgaben
|
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·ab·ga·be, Plural: Schiff·fahrts·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sˌʔapɡaːbə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Abgabe
Beispiele:
- [1] Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.
Übersetzungen
|
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schifffahrtsabgabe“
- [*] canoo.net „Schifffahrtsabgabe“
- [1] Duden online „Schifffahrtsabgabe“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.