Schifffahrtsbehörde
Schifffahrtsbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Schifffahrtsbehörde
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die Schifffahrtsbehörden
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Genitiv | der Schifffahrtsbehörde
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der Schifffahrtsbehörden
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Dativ | der Schifffahrtsbehörde
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den Schifffahrtsbehörden
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Akkusativ | die Schifffahrtsbehörde
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die Schifffahrtsbehörden
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·be·hör·de, Plural: Schiff·fahrts·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Unterbegriffe:
- [1] Seemannsamt, Seeamt
Beispiele:
- [1] „Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Schifffahrtsbehörde“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsbehörde“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)
Quellen:
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