Schifffahrtsbehörde

Schifffahrtsbehörde (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Schifffahrtsbehörde

die Schifffahrtsbehörden

Genitiv der Schifffahrtsbehörde

der Schifffahrtsbehörden

Dativ der Schifffahrtsbehörde

den Schifffahrtsbehörden

Akkusativ die Schifffahrtsbehörde

die Schifffahrtsbehörden

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsbehörde

Worttrennung:

Schiff·fahrts·be·hör·de, Plural: Schiff·fahrts·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Unterbegriffe:

[1] Seemannsamt, Seeamt

Beispiele:

[1] „Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchifffahrtsbehörde
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsbehörde
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)

Quellen:

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