Schifffahrtsrecht

Schifffahrtsrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Schifffahrtsrecht die Schifffahrtsrechte
Genitiv des Schifffahrtsrechts
des Schifffahrtsrechtes
der Schifffahrtsrechte
Dativ dem Schifffahrtsrecht
dem Schifffahrtsrechte
den Schifffahrtsrechten
Akkusativ das Schifffahrtsrecht die Schifffahrtsrechte

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsrecht

Worttrennung:

Schiff·fahrts·recht, Plural: Schiff·fahrts·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Schifffahrtsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] ohne Plural: Gesetze und Verordnungen, die auf die Binnenschifffahrt und Schifffahrt in internationalen Gewässern zutreffen
[2] eines der die Schifffahrt betreffenden Rechte, das jemandem zusteht

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Schifffahrt und Recht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Seerecht

Beispiele:

[1] „Längst ist das Seerecht kein bloßes Schifffahrtsrecht mehr. Die Meere werden vielfältig genutzt. Neben Seeverkehr und Fischerei als traditionellen Nutzungsformen geht es zunehmend um die Förderung mineralischer Rohstoffe.“[1]
[2] „Am 23. März 1824 erfolgte die endliche Vereinbarung mit der Schifferschaft in Friedrichshafen über deren Abfindung hinsichtlich ihrer alten Schifffahrtsrechte.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schifffahrtsrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schifffahrtsrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsrecht
[*] The Free Dictionary „Schifffahrtsrecht
[1, 2] Duden online „Schifffahrtsrecht

Quellen:

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