Schulbehörde

Schulbehörde (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Schulbehörde die Schulbehörden
Genitiv der Schulbehörde der Schulbehörden
Dativ der Schulbehörde den Schulbehörden
Akkusativ die Schulbehörde die Schulbehörden

Worttrennung:

Schul·be·hör·de, Plural: Schul·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈʃuːlbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:  Schulbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] staatliche Institution, die für die Verwaltung von Schulen zuständig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Schule und Behörde

Sinnverwandte Wörter:

[1] Schulamt

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Beispiele:

[1] „Davor jedoch hatte die Hamburger Schulbehörde eine gestrenge Prüfung gesetzt, die für Roman und Cesar in der Realschule am Osterbekkanal stattfand.“[1]
[1] „Als sie im Frühjahr 1944 Berlin verläßt, erhält sie von der Schulbehörde eine für das gesamte Reichsgebiet gültige Bescheinigung, die sie als Anwärterin für das Lehramt an höheren Lehranstalten (Studienreferendarin) ausweist.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schulbehörde
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulbehörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchulbehörde
[*] The Free Dictionary „Schulbehörde
[*] Duden online „Schulbehörde

Quellen:

  1. Ralph Giordano: Die Bertinis. Roman. 22. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2008, ISBN 978-3-596-25961-8, Seite 136.
  2. Alfred Andersch: Winterspelt. Roman. Diogenes, Zürich 1974, ISBN 3-257-01518-6, Seite 223.
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