Schulbehörde
Schulbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schulbehörde | die Schulbehörden |
Genitiv | der Schulbehörde | der Schulbehörden |
Dativ | der Schulbehörde | den Schulbehörden |
Akkusativ | die Schulbehörde | die Schulbehörden |
Worttrennung:
- Schul·be·hör·de, Plural: Schul·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈʃuːlbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Schulbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] staatliche Institution, die für die Verwaltung von Schulen zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Schule und Behörde
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Schulamt
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „Davor jedoch hatte die Hamburger Schulbehörde eine gestrenge Prüfung gesetzt, die für Roman und Cesar in der Realschule am Osterbekkanal stattfand.“[1]
- [1] „Als sie im Frühjahr 1944 Berlin verläßt, erhält sie von der Schulbehörde eine für das gesamte Reichsgebiet gültige Bescheinigung, die sie als Anwärterin für das Lehramt an höheren Lehranstalten (Studienreferendarin) ausweist.“[2]
Übersetzungen
[1] staatliche Institution, die für die Verwaltung von Schulen zuständig ist
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schulbehörde“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schulbehörde“
- [*] The Free Dictionary „Schulbehörde“
- [*] Duden online „Schulbehörde“
Quellen:
- Ralph Giordano: Die Bertinis. Roman. 22. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2008, ISBN 978-3-596-25961-8, Seite 136.
- Alfred Andersch: Winterspelt. Roman. Diogenes, Zürich 1974, ISBN 3-257-01518-6, Seite 223.
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