Schuldbeweis

Schuldbeweis (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Schuldbeweis

die Schuldbeweise

Genitiv des Schuldbeweises

der Schuldbeweise

Dativ dem Schuldbeweis
dem Schuldbeweise

den Schuldbeweisen

Akkusativ den Schuldbeweis

die Schuldbeweise

Worttrennung:

Schuld·be·weis, Plural: Schuld·be·wei·se

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊltbəˌvaɪ̯s]
Hörbeispiele:  Schuldbeweis (Info)

Bedeutungen:

[1] Beweis einer Schuld

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Beweis

Oberbegriffe:

[1] Beweis

Beispiele:

[1] „Die Richter haben diese, wie überhaupt Alles, was zu einem Schuldbeweise gegen Harms nöthig war, in den Entscheidungsgründen zu dem ersten Erkenntnisse zusammengestellt und darauf ihr Urtheil gegründet, was, wie wir später sehen werden, den Angeklagten für schuldig erklärt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldbeweis
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldbeweis
[*] canoo.net „Schuldbeweis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchuldbeweis
[1] Duden online „Schuldbeweis
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Schuldbeweis
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schuldbeweis

Quellen:

  1. Carl Löffler: Die Justizmorde der Neuzeit aller Länder interessant und belehrend dem Volke erzählt. Minde, Leipzig 1867. Seite 104
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