Schuldbeweis
Schuldbeweis (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Schuldbeweis
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die Schuldbeweise
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Genitiv | des Schuldbeweises
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der Schuldbeweise
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Dativ | dem Schuldbeweis dem Schuldbeweise
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den Schuldbeweisen
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Akkusativ | den Schuldbeweis
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die Schuldbeweise
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Worttrennung:
- Schuld·be·weis, Plural: Schuld·be·wei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltbəˌvaɪ̯s]
- Hörbeispiele:
Schuldbeweis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Beweis einer Schuld
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Beweis
Oberbegriffe:
- [1] Beweis
Beispiele:
- [1] „Die Richter haben diese, wie überhaupt Alles, was zu einem Schuldbeweise gegen Harms nöthig war, in den Entscheidungsgründen zu dem ersten Erkenntnisse zusammengestellt und darauf ihr Urtheil gegründet, was, wie wir später sehen werden, den Angeklagten für schuldig erklärt.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldbeweis“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldbeweis“
- [*] canoo.net „Schuldbeweis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Schuldbeweis“
- [1] Duden online „Schuldbeweis“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Schuldbeweis“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schuldbeweis“
Quellen:
- Carl Löffler: Die Justizmorde der Neuzeit aller Länder interessant und belehrend dem Volke erzählt. Minde, Leipzig 1867. Seite 104
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