Schulveranstaltung
Schulveranstaltung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schulveranstaltung | die Schulveranstaltungen |
Genitiv | der Schulveranstaltung | der Schulveranstaltungen |
Dativ | der Schulveranstaltung | den Schulveranstaltungen |
Akkusativ | die Schulveranstaltung | die Schulveranstaltungen |
Worttrennung:
- Schul·ver·an·stal·tung, Plural: Schul·ver·an·stal·tun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃuːlfɛɐ̯ˌʔanʃtaltʊŋ]
- Hörbeispiele: Schulveranstaltung (Info)
Bedeutungen:
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Schule und dem Substantiv Veranstaltung
Oberbegriffe:
- [1] Veranstaltung
Unterbegriffe:
- [1] Betriebsbesichtigung, Exkursion, Lehrausgang, Schullandwoche, Schulskikurs, Wandertag
Beispiele:
- [1] „Werden Schulveranstaltungen unterschiedlicher Art und Höchstdauer zusammengelegt, gilt für die kombinierte Schulveranstaltung die jeweils längere Dauer als zulässige Höchstdauer.“[3]
- [1?] „Solange Ihre Tochter alle verpflichtenden Schulveranstaltungen besucht, kann sie dazwischen das Schulgelände jederzeit verlassen.“[4]
- [1] „Sie sponsern Schulveranstaltungen, vertreiben Schulhefte mit Firmenlogos oder schicken gar Dozenten.“[5]
- [1] „[Schüler aus Hartz-IV-Familien] müssen […] an gemeinsamen Schulveranstaltungen teilnehmen dürfen.“[6]
- [1] „Nach der sog. Wanderrichtlinie sei zwingend eine Befreiung von der Teilnahme an mehrtätigen Schulveranstaltungen zu erteilen, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalte der Schulveranstaltung eine Befreiung aus religiösen Gründen wünschten.“[7]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Schulveranstaltung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulveranstaltung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schulveranstaltung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schulveranstaltung“
Quellen:
- Österreichische Schulveranstaltungsverordnung, § 1
- Fürsorge- und Aufsichtsordnung (im beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik), § 3
- Österreichische Schulveranstaltungsverordnung, § 7. (1)
- Matthias Kohlmaier: Darf mein Kind das Schulgelände verlassen?. In: sueddeutsche.de. 2. Juni 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018).
- Tim Engartner: Schluss mit der Werbung an Schulen!. In: sueddeutsche.de. 17. April 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018).
- Thomas Öchsner: Jobcenter müssen PC und Abi-Feier bezahlen. In: sueddeutsche.de. 24. Januar 2017, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018).
- Entscheidungen in Kirchensachen. 58. Band, Walter de Gruyter, Berlin [u.a.] 2015, Seite 460 (Zitiert nach Google Books).
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