Schutzherrschaft

Schutzherrschaft (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Schutzherrschaft die Schutzherrschaften
Genitiv der Schutzherrschaft der Schutzherrschaften
Dativ der Schutzherrschaft den Schutzherrschaften
Akkusativ die Schutzherrschaft die Schutzherrschaften

Worttrennung:

Schutz·herr·schaft, Plural: Schutz·herr·schaf·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊt͡sˌhɛʁʃaft]
Hörbeispiele:  Schutzherrschaft (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik: Machtausübung über einen anderen Staat
[2] veraltet: Tätigkeit als Schirmherr, als Beschützer über etwas Anvertrautes

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schutz und Herrschaft bzw. Ableitung des Substantivs Schutzherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft

Synonyme:

[1] Protektorat[2], Treuhandsystem
[2] Schirmherrschaft

Beispiele:

[1] Ragusa stand 1557 bis 1527 unter ungarischer Schutzherrschaft.
[2] „Patrozinium nennt man die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche.“[1]
[2] „Nicht minder wurden in Folge der kaiserlichen Schutzherrschaft Kirchen und Clerus mannigfach privilegirt und der letztere dabei als die Kirche vertretender Stand (sacerdotium) anerkannt.“ (1856)[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schutzherrschaft
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schutzherrschaft
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schutzherrschaft
[1] The Free Dictionary „Schutzherrschaft
[1, 2] Duden online „Schutzherrschaft

Quellen:

  1. Wien Geschichte Wiki: „Patrozinium“ (Stabilversion)
  2. Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechtes, Otto Mejer. Abgerufen am 9. September 2020.
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