Selbstbestimmungsgesetz
Selbstbestimmungsgesetz (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Selbstbestimmungsgesetz | die Selbstbestimmungsgesetze |
Genitiv | des Selbstbestimmungsgesetzes | der Selbstbestimmungsgesetze |
Dativ | dem Selbstbestimmungsgesetz | den Selbstbestimmungsgesetzen |
Akkusativ | das Selbstbestimmungsgesetz | die Selbstbestimmungsgesetze |
Anmerkung:
- Im Plural wird das Wort selten verwendet.[1]
Worttrennung:
- Selbst·be·stim·mungs·ge·setz, Plural: Selbst·be·stim·mungs·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈzɛlpstbəʃtɪmʊŋsɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Selbstbestimmungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein: Gesetz, welches Mitgliedern einer bestimmten Menschengruppe erlaubt, in bestimmten Bereichen eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen
- [2] speziell: Gesetz, welches einer Person eine Änderung von amtlichen Einträgen ihres Geschlechts und damit zusammenhängend ihres Namens selbstbestimmt erlaubt[2]
Abkürzungen:
- [2] SBGG
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Selbstbestimmung und Gesetz sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1, 2] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Im Kanton Zürich tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz per 1. Januar 2024 in Kraft. Dieses Gesetz hält fest, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, selbst entscheiden können, ob sie zu Hause begleitet und betreut werden möchten oder in einer Institution.“[3]
- [2] „Diesen Betroffenen möchte es die Ampel künftig deutlich einfacher machen, Geschlecht und Vornamen beim Standesamt frei zu ändern. Das sieht ein heute in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor.“[4]
- [2] „Bleibt die Regierung bei ihrer Planung zum Selbstbestimmungsgesetz, reicht künftig eine ‚Erklärung mit Eigenversicherung‘, um seinen Geschlechtseintrag zu ändern. Das könnten Männer, die gar nicht trans sind, auf vielfache Weise ausnutzen.“[5]
- [2] „Die Ampelkoalition möchte das Selbstbestimmungsgesetz beschließen – und wirft damit neue Fragen auf. Es geht um Sportnoten, Eignungstests und das Strafrecht.“[6]
Übersetzungen
[1] allgemein: Gesetz, welches Mitgliedern einer bestimmten Menschengruppe erlaubt, in bestimmten Bereichen eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen
[2] speziell: Gesetz, welches einer Person eine Änderung von amtlichen Einträgen ihres Geschlechts und damit zusammenhängend ihres Namens selbstbestimmt erlaubt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Wikipedia-Artikel „Transsexuellengesetz“ (Abschnitt zum „Selbstbestimmungsgesetz“)
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Selbstbestimmungsgesetz“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Selbstbestimmungsgesetz“
Quellen:
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Selbstbestimmungsgesetz“
- Der Text des Referentenentwurfs findet sich in folgendem Artikel: „Das Hausrecht des Besitzers bleibt unberührt“. In: Cicero. 28. April 2023, abgerufen am 30. April 2023.
- Selbstbestimmung. In: zh.ch. Abgerufen am 17. Februar 2023.
- Geschlecht soll sich künftig durch Erklärung beim Standesamt ändern lassen. In: Spiegel Online. 30. Juni 2022, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 17. Februar 2023).
- Arnd Diringer: Männer könnten unter falscher Flagge in Schutzbereiche für Frauen eindringen. In: Welt Online. 17. August 2022, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. Februar 2023).
- Stephan Klenner: Mit Recht zum Geschlechtswechsel?. In: FAZ.NET. 12. August 2022, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 17. Februar 2023).
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