Sonderkündigungsrecht
Sonderkündigungsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Sonderkündigungsrecht | die Sonderkündigungsrechte |
Genitiv | des Sonderkündigungsrechts des Sonderkündigungsrechtes |
der Sonderkündigungsrechte |
Dativ | dem Sonderkündigungsrecht | den Sonderkündigungsrechten |
Akkusativ | das Sonderkündigungsrecht | die Sonderkündigungsrechte |
Worttrennung:
- Son·der·kün·di·gungs·recht, Plural: Son·der·kün·di·gungs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔndɐˌkʏndɪɡʊŋsʁɛçt]
- Hörbeispiele: Sonderkündigungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, ein Rechtsverhältnis vorzeitig aufgrund bestimmter Umstände aufzulösen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und dem Substantiv Kündigungsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Kündigungsrecht
Beispiele:
- [1] „Zwar schließen manche Firmen in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden aus, wenn es um Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren wie der EEG-Umlage oder Steuern geht. Das sei aber unzulässig, hat der Bundesgerichtshof geurteilt.“[1]
Übersetzungen
[1] Recht, ein Rechtsverhältnis vorzeitig aufgrund bestimmter Umstände aufzulösen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sonderkündigungsrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sonderkündigungsrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sonderkündigungsrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sonderkündigungsrecht“
Quellen:
- Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung. Abgerufen am 18. Januar 2021.
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