Sprachenrecht

Sprachenrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Sprachenrecht
Genitiv des Sprachenrechts
des Sprachenrechtes
Dativ dem Sprachenrecht
dem Sprachenrechte
Akkusativ das Sprachenrecht

Worttrennung:

Spra·chen·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃpʁaːxn̩ˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Sprachenrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
[2] Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Sprache und Recht sowie dem Fugenelement -n

Sinnverwandte Wörter:

[1] Sprachengesetz

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[2] „Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Sprachenrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachenrecht
[1, 2] Duden online „Sprachenrecht

Quellen:

  1. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 107.
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