Sprachenrecht
Sprachenrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Sprachenrecht | — |
Genitiv | des Sprachenrechts des Sprachenrechtes |
— |
Dativ | dem Sprachenrecht dem Sprachenrechte |
— |
Akkusativ | das Sprachenrecht | — |
Worttrennung:
- Spra·chen·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpʁaːxn̩ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Sprachenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
- [2] Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Sprache und Recht sowie dem Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Sprachengesetz
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [2] „Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“[1]
Übersetzungen
[1]
[2] Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Sprachenrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachenrecht“
- [1, 2] Duden online „Sprachenrecht“
Quellen:
- Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 107.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.