Standesrecht
Standesrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Standesrecht | die Standesrechte |
Genitiv | des Standesrechts des Standesrechtes |
der Standesrechte |
Dativ | dem Standesrecht dem Standesrechte |
den Standesrechten |
Akkusativ | das Standesrecht | die Standesrechte |
Worttrennung:
- Stan·des·recht, Plural: Stan·des·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtandəsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Standesrecht (Info)
- Reime: -andəsʁɛçt
Bedeutungen:
- [1] Recht, das auf Personen zutrifft, die einem bestimmten Berufsstand angehören
Beispiele:
- [1] „Demgegenüber bezeichnet das ärztliche Standesrecht das vom ärztlichen Berufsstand aufgrund der ihm gesetzlich übertragenen Rechtsetzungsgewalt autonom gesetzte sublegale Satzungsrecht.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ärztliches Standesrecht, das Standesrecht der Juristen
Wortbildungen:
- Standesrechtsverfahren
Übersetzungen
[1] Recht, das auf Personen zutrifft, die einem bestimmten Berufsstand angehören
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Standesrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standesrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Standesrecht“
- [1] Duden online „Standesrecht“
Quellen:
- Das ärztliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, Georg Graml. Abgerufen am 15. Juli 2019.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Erdschattens, tratschendes
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