Standgericht

Standgericht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Standgericht die Standgerichte
Genitiv des Standgerichts
des Standgerichtes
der Standgerichte
Dativ dem Standgericht
dem Standgerichte
den Standgerichten
Akkusativ das Standgericht die Standgerichte

Worttrennung:

Stand·ge·richt, Plural: Stand·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃtantɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:  Standgericht (Info)
Reime: -antɡəʁɪçt

Bedeutungen:

[1] militärisches Ausnahmegericht zur schnellen Urteilsfindung und -vollstreckung

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Stand (im Sinne von (das) Stehen) und Gericht, belegt seit dem 15. Jahrhundert[1]

Oberbegriffe:

[1] Gericht

Beispiele:

[1] „Er duckte sich nicht unter den Schlägen der Bürger, im Keller traten ein paar Offiziere zu einem Standgericht zusammen, es genügte, daß er zugab, Eglhofer zu sein, der Spruch hieß Tod.“[2]
[1] „Wahrscheinlich – nein, nur zu offensichtlich waren in ihrem Falle nicht deutsche Standgerichte, sondern die Russen am Werk.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Standgericht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standgericht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStandgericht
[1] The Free Dictionary „Standgericht
[1] Duden online „Standgericht

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Stand“.
  2. Ernst Toller: Eine Jugend in Deutschland. Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-018688-6, Seite 212. Erstauflage 1933.
  3. Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht aus Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 70. Erstauflage 1988.
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